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Provisorische Steuerrechnung: Raten, Vorauszahlung, Zinsen 2026


In der Schweiz zieht dir der Arbeitgeber die Steuern nicht vom Lohn ab, ausser du zahlst Quellensteuer. Stattdessen bekommst du Rechnungen: zuerst eine provisorische Steuerrechnung für das laufende Jahr, nach der Veranlagung die definitive. Dazu kommt separat die Rechnung für die direkte Bundessteuer.

Die provisorische Rechnung ist eine Anzahlung, keine Schätzung, die du ignorieren kannst. Wer zu spät zahlt, zahlt Zins. Wer früh zahlt, bekommt in einigen Kantonen mehr Zins als auf dem Sparkonto. Wir schauen uns an, wie die beiden Rechnungen funktionieren, wie du in Raten zahlst, wann sich Vorauszahlen lohnt und was gilt, wenn jemand die Rechnung nicht bezahlen kann.

Kurz gesagt:

  • Provisorische Rechnung: Anzahlung für das laufende Jahr, berechnet aus der letzten Veranlagung. Ändert sich dein Einkommen stark, lässt du sie anpassen.
  • Definitive Rechnung: kommt nach der Veranlagung. Bezahltes, die Verrechnungssteuer und Zinsen werden verrechnet, den Rest zahlst du meist innert 30 Tagen.
  • Vorauszahlen: 2026 gibt es 0.75% Vergütungszins in Zürich, 0.50% in Basel-Stadt und 0.25% in Bern, im Aargau und in St. Gallen. Luzern und der Bund zahlen keinen Zins.
  • Probleme beim Zahlen: vor Ablauf der Frist beim Steueramt um Ratenzahlung oder Stundung bitten. Der Steuererlass ist der letzte Ausweg für echte Notlagen.

Provisorische Steuerrechnung: was sie ist und wann sie kommt

Ein geöffneter weisser Briefumschlag mit einem leeren Blatt Papier

Die provisorische Steuerrechnung, je nach Kanton auch Akontorechnung oder Ratenrechnung genannt, ist eine Anzahlung an die Staats- und Gemeindesteuern des laufenden Jahres. Berechnet wird sie aus deiner letzten Veranlagung oder aus dem Steuerbetrag, den du voraussichtlich schuldest. Die Steuererklärung für dieses Jahr füllst du erst im Folgejahr aus.

Wann die Rechnung kommt, legt jeder Kanton selbst fest. In St. Gallen kam sie 2026 je nach Gemeinde schon im Januar, im Aargau im Februar, in Zürich bis Ende Mai und in Luzern im Juni. Bern schickt drei Ratenrechnungen im Mai, August und November. Basel-Stadt verschickt für die Kantonssteuern gar keine provisorische Rechnung, dort schätzt du den Betrag selbst und zahlst ihn bis zur Fälligkeit ein.

Provisorische Steuerrechnung zu hoch oder zu tief?

Die provisorische Rechnung kennt deine aktuelle Situation nicht. Hast du weniger verdient, etwa nach einem Stellenwechsel, einer Teilzeitstelle oder der Geburt eines Kindes, kannst du beim Steueramt eine angepasste Rechnung verlangen. Im Aargau gibt es dafür ein Formular, in Luzern meldest du dich bei der Gemeinde. Für die Bundessteuer beantragst du die Anpassung in Zürich mit einem Online-Formular des kantonalen Steueramts.

Einfach weniger zu zahlen ist keine gute Idee. Der Aargau mahnt Teilzahlungen ohne angepasste Rechnung kostenpflichtig und leitet im Extremfall die Betreibung ein. Die Stadt Zürich lässt dich dagegen einen neu berechneten Betrag mit dem leeren Einzahlungsschein überweisen, ohne neue Rechnung.

Ist die Rechnung zu tief, weil du mehr verdienst, zahl freiwillig mehr ein. Sonst kommt mit der definitiven Rechnung eine grosse Nachzahlung, je nach Kanton mit Zins.

Definitive Steuerrechnung: die Abrechnung nach der Veranlagung

Hat das Steueramt deine Steuererklärung geprüft, setzt es die Steuer in der Veranlagungsverfügung fest. Die definitive Steuerrechnung, auch Schlussrechnung genannt, rechnet ab: geschuldete Steuer minus alles, was du bereits bezahlt hast, plus oder minus Zinsen. In Bern kommt sie zusammen mit der Veranlagungsverfügung.

Ein Restbetrag ist meist innert 30 Tagen zu bezahlen, so etwa in Zürich, Bern, St. Gallen und Luzern. Massgebend ist die Frist auf deiner Rechnung. Hast du zu viel bezahlt, bekommst du das Guthaben zurück, oder es wird mit einer anderen Steuerschuld verrechnet. Basel-Stadt überträgt Überschüsse aus Vorauszahlungen automatisch auf das nächste Steuerjahr, Luzern in der Regel auf ein offenes oder das folgende Jahr.

Ist die Veranlagung falsch, erhebst du Einsprache. Das ist ein anderes Verfahren als ein Gesuch um Ratenzahlung oder Erlass.

Rechenbeispiel: so liest du die Schlussrechnung

Annahmen: Kanton Zürich, Staats- und Gemeindesteuern 2026 laut Veranlagung CHF 12’000. Die provisorische Rechnung lautete auf CHF 10’000, bezahlt am 30. September 2026. Im Wertschriftenverzeichnis stehen CHF 350 Verrechnungssteuer.

PostenBetrag
Steuer laut VeranlagungCHF 12’000
Bereits bezahltminus CHF 10’000
Verrechnungssteuerminus CHF 350
Restbetrag vor ZinsenCHF 1’650

Dazu kommt Zins: Auf den Betrag, der nach dem 30. September noch offen ist, rechnet Zürich 0.75% Ausgleichszins bis zur Schlussrechnung. Auf CHF 2’000 sind das CHF 15 pro Jahr, ab der Gutschrift der Verrechnungssteuer wird der offene Betrag kleiner. Zahlst du die Schlussrechnung nicht innert 30 Tagen, steigt der Satz auf 4.5% Verzugszins.

Übersicht: Fälligkeit, Raten und Zinsen 2026 in sechs Kantonen

Jeder Kanton regelt den Bezug selbst. Die Tabelle zeigt die Staats- und Gemeindesteuern 2026 in sechs grossen Deutschschweizer Kantonen und die direkte Bundessteuer. Die Zinssätze gelten pro Jahr.

KantonProvisorische RechnungZahlungFälligkeit für 2026Zins auf VorauszahlungenZins bei später Zahlung
ZürichBis Ende MaiJe nach Gemeinde drei Raten (30. Juni, 30. September, 31. Dezember) oder sieben Monatsraten von Juni bis Dezember30. September 20260.75%0.75% Ausgleichszins bis zur Schlussrechnung, 4.5% Verzugszins, wenn die Schlussrechnung nach 30 Tagen offen ist
BernDrei Ratenrechnungen im Mai, August und November40%, 30% und 30% der Steuer, je 30 Tage Zahlungsfrist. Monatliche Zahlungen per Dauerauftrag möglich20. Mai, 20. August und 20. November 20260.25%4% ab dem 31. Tag nach der Fälligkeit
Basel-Stadt (Kantonssteuern)Keine, du schätzt selbstVorauszahlungen jederzeit31. Mai 20270.50%3.5% Belastungszins ab der Fälligkeit
AargauFebruarTeilzahlungen in beliebiger Höhe bis zur Fälligkeit31. Oktober 20260.25%, steuerfrei4.5% Verzugszins ab 1. November 2026
St. GallenJe nach Gemeinde, in Zuzwil im JanuarDrei Zahlungen bis 31. Mai, 31. Juli und 30. September. In manchen Gemeinden 9 oder 11 Raten31. Juli 20260.25%0.25% Ausgleichszins bis zur Schlussrechnung, 4% Verzugszins, wenn die Schlussrechnung nach 30 Tagen offen ist
LuzernJuniAuf einmal oder laufend, auch per Dauerauftrag31. Dezember 2026Kein ZinsAusgleichszins 0% im Jahr 2026, für Ausstände ab 1. Januar 2027 gilt der Satz 2027. 4% Verzugszins auf überfällige Schlussrechnungen
Direkte BundessteuerAnfang des FolgejahresEine Rechnung1. März 2027, zahlbar bis 31. März 2027Kein Zins4% Verzugszins

Zwei Systeme stecken hinter der letzten Spalte. Zürich, St. Gallen und Luzern rechnen mit einem Ausgleichszins: Was am Stichtag noch fehlt, kostet bis zur Schlussrechnung einen tiefen Zins, in Luzern im Kalenderjahr 2026 sogar 0%. Erst eine überfällige Schlussrechnung kostet den vollen Verzugszins. Bern und Aargau verlangen den hohen Satz auf Beträgen, die tatsächlich geschuldet, in Rechnung gestellt und nach Ablauf der Frist noch offen sind, Basel-Stadt auf allem, was nach der Fälligkeit offen ist. Die Basler Zeile gilt für die Kantonssteuern, Riehen erhebt seine Gemeindesteuern mit eigenen Zinssätzen. Zürcher Raten im Oktober und Dezember sind übrigens nach dem Verfalltag bezahlt und kosten deshalb 0.75% Ausgleichszins.

Direkte Bundessteuer: eigene Rechnung, eigene Fristen

Die Bundessteuer wird von den Kantonen erhoben, folgt aber eigenen Regeln. Sie wird erst am 1. März des Folgejahres fällig und ist innert 30 Tagen zu bezahlen, für 2026 also bis 31. März 2027. Eine Rechnung, die du im März 2026 bezahlst, betrifft deshalb meist das Steuerjahr 2025.

Vorauszahlen bringt hier nichts: Der Vergütungszins auf freiwillige Vorauszahlungen liegt 2026 und 2027 bei 0%, der Verzugszins bei 4%. Die Sätze stehen in der Übersicht der ESTV.

Steuern in Raten zahlen

Für die provisorische Rechnung brauchst du in den meisten Kantonen keine Bewilligung, um in Raten zu zahlen. In Zürich sind es je nach Gemeinde drei Raten oder sieben Monatsraten, Bern teilt die Steuer in drei Ratenrechnungen und lässt dich jede davon selbst weiter aufteilen. In Luzern und im Aargau zahlst du bis zur Fälligkeit so viele Teilbeträge, wie du willst, auch per Dauerauftrag. Wichtig ist nur, dass bis zur Fälligkeit alles bezahlt ist, sonst läuft Zins.

Mein Tipp: Leg jeden Monat einen Zwölftel der erwarteten Steuer auf die Seite oder zahl ihn gleich per Dauerauftrag ans Steueramt. Dann gibt es weder bei der provisorischen noch bei der definitiven Rechnung eine Überraschung.

Anders ist es bei der definitiven Rechnung. Willst du sie in Raten zahlen, brauchst du eine Zahlungsvereinbarung. Die Stadt Zürich lässt dich beim ersten Gesuch online bis zu sechs Raten beantragen. Automatisch zinsfrei ist eine Ratenzahlung nicht: Bern verlangt auch während einer laufenden Vereinbarung Verzugszins, bei der Bundessteuer gewährt Zürich Raten ebenfalls nur mit Verzugszins.

Steuern vorauszahlen: lohnt sich der Vergütungszins?

Zahlst du vor der Fälligkeit, schreiben dir viele Kantone einen Vergütungszins gut. 2026 sind das 0.75% in Zürich, 0.50% in Basel-Stadt und 0.25% in Bern, im Aargau und in St. Gallen. Luzern und der Bund zahlen nichts.

Zum Vergleich: Das Sparkonto der Zürcher Kantonalbank bringt 0.05% bis CHF 25’000. Das Sparkonto Plus von Cembra zahlt 0.60%, du kannst aber nur CHF 20’000 alle 180 Tage abheben, darüber gilt eine Kündigungsfrist von sechs Monaten. Ein paar kleine Banken zahlen bis 1%, etwa die Caisse d’Épargne d’Aubonne mit einer Kündigungsfrist von zwölf Monaten für Bezüge über CHF 10’000 pro Jahr. Welche Sparkonten aktuell vorne liegen, zeigt mein Sparkonto-Vergleich.

Rechenbeispiel Zürich

Annahmen: Du zahlst Ende Januar CHF 10’000 an die Staats- und Gemeindesteuern 2026, acht Monate vor dem Verfalltag am 30. September.

Wo das Geld acht Monate liegtZinsErtrag
Vorauszahlung an den Kanton Zürich0.75%CHF 50
Sparkonto Plus von Cembra0.60%CHF 40
Sparkonto der Zürcher Kantonalbank0.05%rund CHF 3

In Zürich und Bern sind sowohl der Vergütungszins als auch der Sparzins steuerbares Einkommen, du kannst die Sätze also direkt vergleichen. Im Aargau ist der Vergütungszins auf Vorauszahlungen steuerfrei.

Ein Vergütungszins von 0.25% liegt über dem ZKB-Sparkonto mit 0.05%, aber unter dem Sparkonto Plus von Cembra mit 0.60%. Vorauszahlen kommt nur für Geld in Frage, das du vor der Fälligkeit sicher nicht brauchst. Deine Notreserve gehört nie zum Steueramt. Plane Vorauszahlungen als gebundenes Geld ein: Ob du ein Guthaben vor der Abrechnung zurückbekommst, hängt vom Kanton ab. Basel-Stadt zahlt Guthaben ab CHF 100 auf Antrag jederzeit aus. Bern nimmt zudem nur Vorauszahlungen bis ungefähr zur erwarteten Jahressteuer an und nur, wenn keine Steuern aus früheren Jahren offen sind.

Verzugszins: was es kostet, zu spät zu zahlen

Der Verzugszins ist deutlich höher als jeder Sparzins. 2026 beträgt er 4.5% in Zürich und im Aargau, 4% in Bern, St. Gallen und Luzern und bei der Bundessteuer, 3.5% in Basel-Stadt. Ein Beispiel: Zahlst du in Zürich CHF 3’000 aus der Schlussrechnung drei Monate zu spät, kostet das CHF 33.75.

Ab wann er läuft, hängt vom Kanton ab. In Bern ab dem 31. Tag nach der Fälligkeit, im Aargau ab dem Tag nach der Fälligkeit. In Zürich, St. Gallen und Luzern läuft bis zur Schlussrechnung nur der tiefe Ausgleichszins, der Verzugszins kommt erst, wenn du die Schlussrechnung nicht innert 30 Tagen bezahlst. Die genauen Regeln für Bern stehen auf der Zinsseite der Berner Steuerverwaltung.

Zahlt jemand gar nicht, folgt eine Mahnung mit neuer Frist und danach die Betreibung. Ob das zusätzlich kostet, hängt vom Kanton ab. Zürich verlangt keine Mahngebühren, der Aargau CHF 35 für die Mahnung und CHF 100 für die Einleitung der Betreibung.

Steuern nicht bezahlen können: Stundung, Ratenzahlung, Steuererlass

Kann jemand die Steuerrechnung nicht bis zur Frist bezahlen, ist der wichtigste Schritt: sich vor Ablauf der Frist beim Steueramt melden, das auf der Rechnung steht. Am besten schriftlich, mit einem Grund und einem realistischen Vorschlag, wie viel pro Monat möglich ist. Es gibt drei Wege, vom einfachsten zum engsten.

Ratenzahlung. Die Steuer wird in festen Teilbeträgen bezahlt. Das ist der übliche Weg bei einem vorübergehenden Engpass, etwa nach einer hohen Nachzahlung. Für die provisorische Rechnung ist sie oft ohne Gesuch möglich, für die Schlussrechnung braucht es eine Vereinbarung.

Stundung. Die Frist wird verschoben, die Steuer später auf einmal bezahlt. Bei der Bundessteuer erlaubt das Gesetz Stundung und Raten, wenn die fristgerechte Zahlung eine erhebliche Härte wäre. Das Steueramt kann dafür eine Sicherheit verlangen und die Erleichterung widerrufen, wenn die Raten nicht eingehalten werden.

Steuererlass. Die Steuer wird ganz oder teilweise erlassen. Das ist der letzte Ausweg und eng begrenzt:

  • Nur bei einer Notlage. Bei der Bundessteuer muss die Zahlung eine grosse Härte bedeuten, etwa weil die Mittel nicht für das betreibungsrechtliche Existenzminimum reichen oder die Schulden trotz Einschränkungen auf absehbare Zeit nicht abbezahlt werden können.
  • Raten gehen vor. Lässt sich die Lage mit Stundung oder Ratenzahlung lösen, wird ein Erlass ganz oder teilweise abgelehnt.
  • Für die Person, nicht für andere Gläubiger. Wer andere Gläubiger bevorzugt bezahlt hat oder über seine Verhältnisse lebt, riskiert die Ablehnung.
  • Mit Unterlagen. Zum Gesuch gehören Einkommen, Ausgaben, Vermögen und Schulden des Haushalts mit Belegen. Bern verlangt dafür ein eigenes Formular mit einem aktuellen Monatsbudget.
  • Zur richtigen Zeit. Bei der Bundessteuer geht das Gesuch erst, wenn die Veranlagung rechtskräftig ist, und muss vor der Zustellung des Zahlungsbefehls eingereicht werden. Ein Erlassgesuch stoppt den Bezug nicht, Zins und Fristen laufen weiter.

Für die Kantons- und Gemeindesteuern gilt kantonales Recht, die Grundsätze sind aber ähnlich. Kommen Steuerschulden zu anderen Schulden dazu, hilft eine Schuldenberatung wie die der Caritas, einen Plan für alle Gläubiger zu machen.

Was die Steuerrechnung senkt: Verrechnungssteuer und Säule 3a

Die Verrechnungssteuer von 35% auf Schweizer Zinsen und Dividenden bekommst du über die Steuererklärung zurück. Der Kanton verrechnet sie mit den Kantons- und Gemeindesteuern oder zahlt sie aus. Bern rechnet sie in der Regel in der Schlussrechnung an. Basel-Stadt schreibt sie als Vorauszahlung zu Beginn des Jahres gut, in dem die Steuer fällig wird, wenn du die Rückerstattung im selben Jahr beantragst. Wie du sie korrekt deklarierst, erklärt mein Artikel zum Zurückfordern der Verrechnungssteuer.

Den grössten Hebel hast du vor dem Jahresende: Einzahlungen in die Säule 3a ziehst du vom steuerbaren Einkommen ab. Der ordentliche Maximalbetrag 2026 liegt bei CHF 7’258 mit Pensionskasse und bei 20% des Nettoerwerbseinkommens, höchstens CHF 36’288, ohne Pensionskasse. Das Geld muss bis 31. Dezember auf dem 3a-Konto sein. Hast du 2025 nicht voll einbezahlt, kannst du die Lücke unter bestimmten Bedingungen zusätzlich nachzahlen, 2026 bis höchstens CHF 7’258. Wie viel Steuern das spart, zeigt mein Ratgeber zur dritten Säule.

Fazit: Steuerrechnung bezahlen ohne unnötigen Zins

Die provisorische Rechnung ist eine Anzahlung, die definitive die Abrechnung. Wer pünktlich zahlt, zahlt keinen Verzugszins, und in einigen Kantonen bringt früh bezahltes Geld mehr als ein Sparkonto. Das Wichtigste:

  • Vorauszahlen: Vergleich den Vergütungszins deines Kantons aus der Tabelle oben mit deinem Sparzins und zahl nur Geld ein, das du bis zur Fälligkeit sicher nicht brauchst.
  • Dein Einkommen hat sich stark verändert: Lass die provisorische Rechnung anpassen, statt einfach weniger zu zahlen.
  • Eine Rechnung lässt sich nicht fristgerecht bezahlen: Vor der Frist beim Steueramt um Raten bitten. Den Steuererlass gibt es nur für echte Notlagen.

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