Dritte Säule 2026: So funktioniert die private Vorsorge in der Schweiz
Die Altersvorsorge in der Schweiz steht auf drei Säulen. Die erste ist die AHV, die staatliche Vorsorge. Die zweite ist die berufliche Vorsorge mit der Pensionskasse. Sie ist für Angestellte ab einem bestimmten Jahreslohn obligatorisch, aber nicht für alle Erwerbstätigen. Selbständige zum Beispiel können sich freiwillig versichern (BSV).
Die dritte Säule ist die private Vorsorge. Sie ist freiwillig: Du entscheidest selbst, ob, wie viel und wo du sparst. Dein Arbeitgeber hat damit nichts zu tun.
Säule 3a und 3b
Die dritte Säule besteht aus zwei Teilen:
- Säule 3a (gebundene Vorsorge): Das Geld bleibt grundsätzlich bis kurz vor der Pensionierung gebunden. Dafür kannst du deine Einzahlungen vom steuerbaren Einkommen abziehen.
- Säule 3b (freie Vorsorge): Dazu gehören zum Beispiel ein Sparkonto, ein Wertschriftendepot oder eine Lebensversicherung. Einen Abzug wie bei der 3a gibt es dafür in der Regel nicht. Gebunden sein kannst du trotzdem, etwa durch einen Versicherungsvertrag mit langer Laufzeit.
In diesem Guide geht es um die Säule 3a.
Wer in die Säule 3a einzahlen darf
Einzahlen kannst du, wenn du ein AHV-pflichtiges Erwerbseinkommen hast. Bist du angestellt, beginnt die AHV-Beitragspflicht am 1. Januar nach deinem 17. Geburtstag (AHV-Merkblatt 2.01). Auch Lernende und Studierende mit Nebenjob können einzahlen, ebenso wer Arbeitslosentaggelder bezieht (BSV). Lebst du nur von der Unterstützung deiner Eltern oder von Stipendien, geht es dagegen nicht.
Nach dem AHV-Referenzalter kannst du nur weiter einzahlen, wenn du noch arbeitest, und höchstens fünf Jahre lang.
Maximalbetrag 2026
Wie viel du einzahlen darfst, hängt davon ab, ob du einer Pensionskasse angeschlossen bist. Ob du angestellt oder selbständig bist, ist dafür nicht entscheidend.
- Mit Pensionskasse: bis CHF 7’258 pro Jahr
- Ohne Pensionskasse: bis 20% deines Nettoerwerbseinkommens, also deines Erwerbseinkommens nach Abzug der Sozialversicherungsbeiträge, höchstens CHF 36’288 pro Jahr
So steht es in der Übersicht der ESTV und im Merkblatt des Kantons Schwyz. Bist du angestellt, aber wegen eines tiefen Lohns in keiner Pensionskasse, gilt für dich also die 20%-Regel. Bei CHF 20’000 Nettoerwerbseinkommen sind das höchstens CHF 4’000. Bist du selbständig und freiwillig einer Pensionskasse angeschlossen, gilt dagegen der kleinere Betrag.
Der Maximalbetrag gilt pro Person und Jahr für alle deine 3a-Konten zusammen. Mit mehreren Konten darfst du nicht mehr einzahlen.
Ab 2027 steigen die Beträge: Die ESTV hat am 5. Oktober 2026 CHF 7’373 mit Pensionskasse und höchstens CHF 36’864 ohne Pensionskasse angekündigt (Mitteilung der ESTV). Für deine Einzahlungen im Jahr 2026 gelten noch die Beträge oben.
Bis wann du einzahlen musst
Du kannst über das Jahr verteilt oder auf einmal einzahlen. Damit eine Einzahlung für das laufende Steuerjahr zählt, muss sie bis am 31. Dezember deinem 3a-Konto gutgeschrieben sein. Ein Zahlungsauftrag am 31. Dezember reicht nicht (ESTV-Kreisschreiben 18a). Manche Anbieter setzen zudem eine frühere Frist. Zahl deshalb lieber Anfang Dezember oder früher ein.
Lücken nachzahlen: neu seit 2026
Hast du in einem Jahr nicht den vollen Betrag eingezahlt, kannst du die Lücke seit 2026 nachzahlen. Das gilt für Lücken ab dem Jahr 2025, und zwar bis zu zehn Jahre zurück. Du musst sowohl im Jahr der Lücke als auch im Jahr der Nachzahlung ein AHV-pflichtiges Erwerbseinkommen gehabt haben. Im Nachzahlungsjahr zahlst du zuerst den vollen ordentlichen Betrag ein. Zusätzlich kannst du pro Jahr höchstens so viel nachzahlen, wie der kleine Maximalbetrag ausmacht, 2026 also CHF 7’258. Das gilt auch, wenn du keiner Pensionskasse angeschlossen bist.
Nachzahlungen kannst du ebenfalls vom steuerbaren Einkommen abziehen. Sobald du erstmals Altersleistungen aus der 3a bezogen hast, sind keine Nachzahlungen mehr möglich. Einfach mehr einzuzahlen reicht nicht: Die Nachzahlung musst du bei deinem 3a-Anbieter beantragen und mit den nötigen Angaben belegen. Frag dort nach dem genauen Vorgehen (BSV, ESTV-Kreisschreiben 18a).
Wann du das Geld beziehen kannst
Ordentlich kannst du dein 3a-Guthaben frühestens fünf Jahre vor deinem AHV-Referenzalter beziehen. Normalerweise wird es beim Referenzalter ausbezahlt. Arbeitest du weiter, kannst du den Bezug aufschieben, bis du aufhörst, höchstens aber um fünf Jahre.
Früher geht es nur in bestimmten Fällen:
- für selbstbewohntes Wohneigentum, also Kauf, Bau oder die Amortisation der Hypothek
- wenn du dich selbständig machst und nicht mehr der obligatorischen beruflichen Vorsorge unterstehst
- wenn du die Schweiz endgültig verlässt
- wenn du eine ganze IV-Rente beziehst und das Invaliditätsrisiko nicht versichert ist
- im Todesfall, dann erhalten die Begünstigten das Guthaben
Ausserdem kannst du das Guthaben für einen Einkauf in deine Pensionskasse verwenden. Es wird dann direkt überwiesen und nicht dir ausbezahlt (BSV, ESTV-Kreisschreiben 18a).
Wichtig für die Planung: Beim ordentlichen Bezug wird jeweils das ganze Konto aufgelöst. Für Wohneigentum ist ein Teilbezug möglich, aber nur bis fünf Jahre vor dem Referenzalter. Innerhalb dieser letzten fünf Jahre wird auch beim Bezug für Wohneigentum das ganze Konto aufgelöst (ESTV-Kreisschreiben 18a).
Konto, Versicherung oder Wertschriften
3a-Sparkonto: Dein Guthaben schwankt nicht mit der Börse. Liegt der Zins unter der Teuerung, verlierst du aber Kaufkraft. Ein Konto kann für Geld passen, das du in wenigen Jahren beziehen willst, etwa kurz vor der Pensionierung oder einem Hauskauf.
3a-Versicherung: Sie kombiniert Sparen mit einem Schutz bei Tod oder Invalidität. Meist verpflichtest du dich über viele Jahre zu Prämien, und steigst du früh aus, kann der Rückkaufswert deutlich unter deinen Einzahlungen liegen, weil ein Teil der Prämien für Risikoschutz und Kosten verwendet wird (Beispiel Generali). Die Kosten sind zudem schwer zu vergleichen. Brauchst du Risikoschutz, ist eine separate Risikoversicherung oft übersichtlicher. Hast du schon eine 3a-Police, prüf vor einer Kündigung, was dich der Ausstieg kostet und welchen Schutz du verlierst.
3a-Wertschriften: Dein Geld wird in Fonds mit Aktien und Obligationen angelegt. Bei einem Horizont von 20 Jahren oder mehr bieten Aktien höhere Renditechancen als ein Konto. Sie können aber auch stark fallen, und eine Rendite ist nie garantiert. Wähle deshalb nur so viele Aktien, wie du auch in einem Crash halten kannst, ohne zu verkaufen.
Besonders günstig sind passive Indexfonds. Digitale Anbieter wie finpension, VIAC, True Wealth oder frankly setzen darauf, und auch Banken bieten inzwischen passive oder indexnahe 3a-Fonds an. Vergleiche dabei die gesamten Kosten: Fondskosten, Verwaltungsgebühr des Anbieters und allfällige Kommissionen. Die Anbieter im Detail findest du im Säule-3a-Vergleich, Beispiele von UBS, PostFinance und Raiffeisen im Abschnitt zu Bankfonds.
Wie viel Steuern du sparst
Deine Einzahlungen kannst du bis zum Maximalbetrag vom steuerbaren Einkommen abziehen. Solange das Geld in der 3a liegt, zahlst du auf Guthaben und Erträge weder Einkommens- noch Vermögenssteuer (Merkblatt Kanton Schwyz). Besteuert wird erst der Bezug.
Wie viel du sparst, hängt von deinem Grenzsteuersatz ab, also davon, wie stark deine letzten verdienten Franken besteuert werden. Ein vereinfachtes Beispiel: Dein steuerbares Einkommen vor dem 3a-Abzug beträgt CHF 75’000, und du zahlst 2026 CHF 7’258 ein. Damit sinkt es auf CHF 67’742. Bei einem angenommenen Grenzsteuersatz von 25% sparst du CHF 1’814.50.
Das ist eine reine Rechnung und keine Steuerberechnung für einen bestimmten Wohnort. Dein tatsächlicher Satz hängt von Einkommen, Kanton, Gemeinde und Zivilstand ab und kann deutlich tiefer oder höher sein. Deine eigene Ersparnis rechnest du am besten mit dem Steuerrechner der ESTV aus.
Wie viel du ansparen kannst
Eine Illustration, keine Prognose: Du zahlst 40 Jahre lang jeweils Ende Jahr CHF 7’258 ein, und deine Anlage rentiert nach Kosten 5% pro Jahr. Am Schluss hast du dann rund CHF 877’000. Eingezahlt hast du davon CHF 290’320, der Rest ist Rendite.
Die 5% sind eine Annahme, keine erwartete oder garantierte Rendite. Teuerung und Bezugssteuer sind nicht berücksichtigt, und die Maximalbeträge ändern sich über die Jahre. Das Beispiel zeigt vor allem, wie viel ein langer Anlagehorizont ausmacht.
Steuern beim Bezug und mehrere 3a-Konten
Beim Bezug wird das ganze Kapital besteuert, also Einzahlungen und Rendite. Die Steuer wird separat vom übrigen Einkommen erhoben. Wie hoch sie ausfällt, hängt von Kanton, Gemeinde, Zivilstand und der Höhe des Bezugs ab. Je nach Tarif kann ein grösserer Bezug zu einem höheren Steuersatz führen.
Beziehst du im selben Jahr mehrere Vorsorgekapitalien, werden sie zusammengezählt. Im Kanton Zürich gilt das zum Beispiel auch für Pensionskasse und Freizügigkeitsgelder, bei Ehepaaren für die Bezüge beider Partner (Kanton Zürich).
Mit mehreren 3a-Konten kannst du die Bezüge auf verschiedene Jahre verteilen und so oft Steuern sparen. Wie viel, hängt von deiner Situation ab. Ein bestehendes Konto kannst du später aber nicht einfach auf mehrere aufteilen (ESTV-Kreisschreiben 18a). Eröffne deshalb früh mehrere Konten und verteile deine künftigen Einzahlungen darauf.
Wann sich die Säule 3a weniger lohnt
Bei tiefem Einkommen zahlst du wenig Steuern, entsprechend klein ist der Vorteil des Abzugs. Dann lohnt sich der Vergleich mit einem freien Depot. Dort ist dein Geld jederzeit verfügbar, und Kursgewinne sind im Privatvermögen in der Regel steuerfrei, solange du nicht als gewerbsmässiger Händler giltst. Dividenden und Zinsen versteuerst du aber als Einkommen, und das Depot zählt zum steuerbaren Vermögen (DBG, ESTV zur Vermögenssteuer). In der 3a zahlst du dafür Gebühren, und beim Bezug wird das ganze Kapital samt Rendite besteuert.
Das heisst nicht, dass sich die 3a für Lernende oder Studierende nie lohnt. Wer früh anfängt, gewöhnt sich ans Sparen, und gebundenes Geld gibst du nicht spontan aus. Zudem kannst du seit 2026 Lücken später nachzahlen, wenn dein Einkommen höher ist und du die Bedingungen erfüllst.
Fazit
Für die meisten Erwerbstätigen mit mittlerem oder höherem Einkommen ist die Säule 3a eine der einfachsten Möglichkeiten, Steuern zu sparen und fürs Alter vorzusorgen. Selbständige ohne Pensionskasse können dank der 20%-Regel besonders viel abziehen. Prüf, welcher Maximalbetrag für dich gilt, zahl rechtzeitig ein und eröffne früh mehrere Konten. Bei einem langen Horizont spricht viel für günstige Wertschriftenlösungen mit passiven Fonds. Welche Anbieter dafür in Frage kommen, zeigt der Säule-3a-Vergleich.