Säule 3a nachzahlen: Regeln, Ablauf und Steuerersparnis 2026
Du hast 2025 nicht den vollen Betrag in die Säule 3a eingezahlt? Seit 2026 kannst du diese Lücke nachzahlen. Die Banken nennen das «Einkauf in die Säule 3a». Zusätzlich zum vollen Beitrag für das laufende Jahr zahlst du 2026 bis zu CHF 7’258 für frühere Jahre ein und ziehst den Betrag vom steuerbaren Einkommen ab.
Der Haken: Einfach mehr überweisen reicht nicht. Du musst den Einkauf vorher bei deinem Anbieter beantragen, und für jedes Lückenjahr ist nur ein Einkauf erlaubt. Füllst du eine Lücke nur halb, ist der Rest verloren. Wir schauen uns an, wer nachzahlen darf, wie viel möglich ist, wie die grossen Anbieter es umsetzen und wie viel Steuern du damit sparst.
Kurz gesagt:
- Wer: Du hattest im Lückenjahr und im Jahr der Nachzahlung ein AHV-pflichtiges Erwerbs- oder Ersatzeinkommen und hast noch keine Altersleistung aus der 3a bezogen.
- Wie viel: Zuerst den vollen ordentlichen Beitrag des laufenden Jahres, dann höchstens den kleinen Maximalbetrag zusätzlich, 2026 also CHF 7’258. Nachzahlen kannst du nur Lücken ab 2025, höchstens zehn Jahre zurück.
- Steuern: Abzug im Jahr der Zahlung, nicht im Lückenjahr. In der Stadt Zürich spart eine ledige Person mit CHF 100’000 steuerbarem Einkommen mit CHF 7’258 Nachzahlung CHF 1’888.
- Meine Empfehlung: Hast du eine Lücke aus 2025 und liegt das Geld bereit, zahl sie dieses Jahr nach. Beantrage den Einkauf im November, weil manche Anbieter frühe Fristen haben.
Wer darf die Säule 3a nachzahlen?
Du kannst eine Lücke nachzahlen, wenn alle diese Bedingungen erfüllt sind:
- Die Lücke stammt aus 2025 oder später. Für 2024 und frühere Jahre gibt es keine Nachzahlung. Die erste Nachzahlung ist 2026 möglich, für das Jahr 2025.
- Du durftest im Lückenjahr einzahlen. Dafür brauchst du ein AHV-pflichtiges Erwerbseinkommen. Auch Ersatzeinkommen zählt, etwa eine Arbeitslosenentschädigung. Ein Jahr ohne solches Einkommen ist keine Lücke, auch wenn du in der Schweiz gewohnt hast.
- Du darfst auch im Jahr der Nachzahlung einzahlen. Es gilt dieselbe Bedingung wie im Lückenjahr.
- Du hast den ordentlichen Beitrag für das laufende Jahr voll einbezahlt. Das ist dein persönlicher Maximalbetrag, nicht einfach CHF 7’258.
- Du hast noch keine Altersleistung aus der Säule 3a bezogen. Sobald du zum ersten Mal Altersleistungen aus einem 3a-Konto beziehst, sind Nachzahlungen vorbei, auch auf deine übrigen 3a-Konten. Als Altersleistung gilt jeder Bezug in den fünf Jahren vor dem AHV-Referenzalter.
Ein 3a-Konto musstest du im Lückenjahr nicht haben. Massgebend ist, dass du damals hättest einzahlen dürfen. Bei Ehepaaren schaut jeder auf sich: Jeder hat seine eigenen Lücken, sein eigenes Einkommen und seine eigenen 3a-Konten. Ein Vorbezug für Wohneigentum schafft keine Lücke, die du wieder auffüllen kannst. Arbeitest du über das Referenzalter hinaus, kannst du noch höchstens fünf Jahre lang nachzahlen, solange du erwerbstätig bist.
Die Grundlagen zur dritten Säule, vom Maximalbetrag bis zum Bezug, erklärt mein Ratgeber zur dritten Säule.
Wie viel kannst du nachzahlen?
Zwei Grenzen spielen zusammen: wie gross deine Lücke ist und wie viel du pro Jahr nachzahlen darfst.
Die Lücke ist die Differenz zwischen deinem persönlichen Maximalbetrag im Lückenjahr und dem, was du in diesem Jahr auf alle deine 3a-Konten eingezahlt hast. 2025 und 2026 betrug der Maximalbetrag:
| Maximalbetrag 2025 und 2026 | |
|---|---|
| Mit Pensionskasse | CHF 7’258 |
| Ohne Pensionskasse | 20% des Nettoerwerbseinkommens, höchstens CHF 36’288 |
Ohne Pensionskasse sind das nicht nur Selbständige, sondern auch Angestellte, die keiner Pensionskasse angeschlossen sind. Nettoerwerbseinkommen heisst bei Angestellten: Bruttolohn minus die Beiträge an AHV, IV, EO und ALV.
Die Obergrenze pro Jahr ist der kleine Maximalbetrag des Jahres, in dem du nachzahlst: CHF 7’258 im Jahr 2026 und CHF 7’373 im Jahr 2027. Sie gilt für alle Nachzahlungen zusammen, nicht pro Konto oder Anbieter, und auch ohne Pensionskasse.
Zehn Jahre: Nachzahlen kannst du Lücken aus den zehn Jahren vor dem Jahr der Zahlung. Eine Lücke aus 2025 füllst du also zwischen 2026 und 2035. Ab 2036 verfällt sie. Welche Lücke du zuerst füllst, darfst du wählen. Ich würde mit der ältesten anfangen, weil sie zuerst verfällt.
Nur ein Einkauf pro Lückenjahr
Diese Regel solltest du kennen, bevor du einzahlst: Für jedes Lückenjahr ist nur ein Einkauf erlaubt. Ein Beispiel: Deine Lücke aus 2025 beträgt CHF 5’000, du kaufst dich aber nur mit CHF 3’000 ein. Die restlichen CHF 2’000 kannst du danach nie mehr nachzahlen.
Mit einem Einkauf darfst du dafür mehrere Lückenjahre auf einmal füllen, solange du unter der Obergrenze des Jahres bleibst. Zahl eine Lücke deshalb wenn möglich vollständig auf einmal nach.
Ohne Pensionskasse kann eine Lücke grösser sein als der kleine Maximalbetrag. Wer 2025 CHF 80’000 netto verdient und nichts eingezahlt hat, hat eine Lücke von CHF 16’000. Weil ein Einkauf höchstens den kleinen Maximalbetrag erreicht und pro Lückenjahr nur einer erlaubt ist, holst du davon höchstens CHF 7’258 im Jahr 2026 oder CHF 7’373 im Jahr 2027 nach. Den Rest kannst du danach nicht mehr nachzahlen.
Beispiel mit Pensionskasse
Annahmen: Du bist angestellt, hast eine Pensionskasse und hast 2025 CHF 3’000 statt CHF 7’258 eingezahlt.
| Betrag | |
|---|---|
| Lücke aus 2025 | CHF 4’258 |
| Ordentlicher Beitrag 2026, zuerst | CHF 7’258 |
| Nachzahlung 2026 für 2025 | CHF 4’258 |
| Abzug in der Steuererklärung 2026 | CHF 11’516 |
Die Nachzahlung bleibt unter der Obergrenze von CHF 7’258, also kannst du die ganze Lücke 2026 schliessen. Die Steuererklärung 2025 ändert sich dadurch nicht.
So beantragst du die Nachzahlung
Jeder Anbieter hat seinen eigenen Ablauf. Die Schritte sind aber überall ähnlich:
- Ordentlichen Beitrag einzahlen. Zuerst zahlst du den vollen Betrag für das laufende Jahr ein. Bei Raiffeisen kannst du im Antrag bestätigen, dass du ihn bis Ende Jahr einzahlst.
- Einkauf beantragen. Im Antrag gibst du den Betrag an, wie er sich auf die Lückenjahre verteilt und was du in diesen Jahren mit welchem Zahlungsdatum schon eingezahlt hast, auch bei anderen Anbietern. Dazu bestätigst du mit einer Selbstdeklaration, dass du die Bedingungen erfüllst: Einkommen im Lückenjahr, kein früherer Einkauf für diese Jahre, keine Altersleistung bezogen.
- Prüfung abwarten. Der Anbieter prüft den Antrag und schickt dir eine Bestätigung mit Zahlungsangaben, je nach Anbieter eine QR-Rechnung oder eine eigene IBAN.
- Genau den bestätigten Betrag zahlen. Das Geld muss bis 31. Dezember auf deinem 3a-Konto gutgeschrieben sein, damit es für dieses Steuerjahr zählt.
- Bescheinigung in die Steuererklärung. Der Anbieter bescheinigt den Einkauf, und du ziehst ihn in der Steuererklärung des Zahlungsjahres ab.
Ob der Abzug zulässig ist, entscheidet am Ende das Steueramt bei der Veranlagung, nicht der Anbieter. Bewahre deshalb deine 3a-Bescheinigungen, Lohnausweise und Steuerveranlagungen der Lückenjahre auf. Eine Nachzahlung musst du übrigens nicht beim gleichen Anbieter machen, bei dem du den ordentlichen Beitrag einzahlst.
Nachzahlen bei finpension, VIAC, UBS, PostFinance und weiteren Anbietern
Bei allen grossen Anbietern beantragst du den Einkauf zuerst und zahlst erst danach. Die Unterschiede liegen im Weg: App, Online-Formular oder unterschriebenes Formular per Post.
| Anbieter | Wo du den Einkauf beantragst | Wie du bezahlst |
|---|---|---|
| finpension | App oder Web: Säule 3a, Einzahlen, «Nachzahlung vergangener Jahre» | Nach dem Antrag in der App |
| VIAC | App: Einzahlen/Transferieren, «Nachträglicher 3a Einkauf», danach Fragen beantworten | Persönlicher Einzahlungsschein, genau den bewilligten Betrag |
| True Wealth | Zahlungen, «Nachträglicher Einkauf in die Säule 3a» | Nach dem Antrag |
| UBS | Unterschriebene Selbstdeklaration, Prüfung durch die Stiftung | Eigene IBAN, nicht die des ordentlichen Beitrags |
| PostFinance | Unterschriebenes Formular, eines pro Lückenjahr | Eigene IBAN mit Zahlungsvermerk |
| Zürcher Kantonalbank | E-Banking: 3a-Geschäft, «Einkauf prüfen» | Nur über die dort erstellte QR-Rechnung |
| Raiffeisen | Online-Formular oder bei deiner Raiffeisenbank | QR-Rechnung mit der Bestätigung |
Bei finpension startest du den Einkauf direkt in der App unter Nachzahlung vergangener Jahre. Auch hier muss der ordentliche Maximalbetrag für das laufende Jahr zuerst eingezahlt sein. Das Geld muss bis 31. Dezember bei finpension eintreffen.
Bei VIAC beantwortest du in der App ein paar Fragen und erhältst danach einen persönlichen Einzahlungsschein. Überweise genau den bewilligten Betrag: Eine Zahlung mit einem anderen Betrag weist VIAC zurück. Der Einkauf erscheint in der Steuerbescheinigung, die du im Januar bekommst.
Bei True Wealth findest du den Einkauf unter Zahlungen. True Wealth garantiert nicht, dass Zahlungen kurz vor dem Jahreswechsel noch im alten Jahr verbucht werden. Zahl dort also nicht erst in der letzten Dezemberwoche.
Bei UBS reichst du eine unterschriebene Selbstdeklaration ein, die Stiftung prüft sie und schickt dir die Zahlungsangaben. Die Frist für den Antrag ist laut UBS der 15. Dezember 2026. Die Nachzahlung geht auf eine andere IBAN als dein ordentlicher Beitrag.
Bei PostFinance füllst du für jedes Lückenjahr ein eigenes Formular aus und zahlst auf eine separate IBAN mit Zahlungsvermerk. Damit der Einkauf sicher noch 2026 verbucht wird, muss er laut den 3a-Formularen bis Ende November 2026 eintreffen.
Bei der Zürcher Kantonalbank prüfst du den Einkauf im E-Banking: Die Bank zeigt deine Daten, du ergänzt Einzahlungen bei anderen Anbietern und bestätigst die Selbstdeklaration. Bezahlen kannst du nur mit der QR-Rechnung, die dort erstellt wird. Das geht auf ein bestehendes oder ein neues 3a-Konto.
Bei Raiffeisen beantragst du den Einkauf online oder bei deiner Bank und erhältst nach der Prüfung eine Bestätigung mit QR-Rechnung.
Viele Kantonalbanken und Regionalbanken arbeiten genauso mit Formular und QR-Rechnung. Wenn du die Nachzahlung zum Anlass nimmst, einen neuen Anbieter zu wählen: Welche 3a-Lösungen günstig sind, zeigt mein Säule-3a-Vergleich.
Rechenbeispiel: So viel Steuern sparst du
Annahmen: Steuerjahr 2026, Wohnsitz in der Stadt Zürich, ledig, keine Kinder, ohne Konfession, kein Vermögen. Der ordentliche 3a-Beitrag ist bereits abgezogen. Die Nachzahlung beträgt CHF 7’258. Gerechnet mit dem Steuerrechner der ESTV, Bund, Kanton und Gemeinde zusammen.
| Steuerbares Einkommen ohne Nachzahlung | Steuern ohne Nachzahlung | Steuern mit Nachzahlung | Ersparnis |
|---|---|---|---|
| CHF 60’000 | CHF 6’545 | CHF 5’227 | CHF 1’318 |
| CHF 100’000 | CHF 15’912 | CHF 14’024 | CHF 1’888 |
| CHF 140’000 | CHF 27’575 | CHF 25’369 | CHF 2’206 |
Bei CHF 100’000 spart die Nachzahlung also rund 26% des einbezahlten Betrags, bei CHF 60’000 rund 18%. Je höher dein Einkommen im Jahr der Zahlung, desto mehr bringt der Abzug.
Geschenkt ist das Geld nicht. Beim Bezug zahlst du auf dem ganzen 3a-Kapital samt Rendite eine Kapitalleistungssteuer. Sie wird getrennt vom übrigen Einkommen und zu einem reduzierten Satz erhoben, beim Bund zu einem Fünftel des ordentlichen Tarifs. Im Kanton Zürich werden Kapitalleistungen aus Vorsorge im selben Jahr zusammengezählt. Ob sich die Nachzahlung lohnt, hängt deshalb an drei Grössen: der Ersparnis heute, der zusätzlichen Steuer beim Bezug und der Rendite in der Zwischenzeit. Wie du den Bezug auf mehrere Jahre verteilst, steht im Ratgeber zur dritten Säule.
Jetzt im Dezember nachzahlen oder später?
Hast du eine Lücke aus 2025, das Geld liegt bereit und dein Einkommen bleibt in den nächsten Jahren ähnlich: Zahl sie 2026 nach. Drei Gründe sprechen dafür:
- Die Obergrenze pro Jahr ist knapp. Mehr als den kleinen Maximalbetrag kannst du in einem Jahr nie nachzahlen. Wer jedes Jahr wartet und weitere Lücken sammelt, braucht später mehrere Jahre, um sie zu schliessen. Was du 2026 nicht nutzt, kannst du 2027 nicht zusätzlich nachholen.
- Das Geld arbeitet länger. Investierst du die Nachzahlung in eine Wertschriftenlösung, hat sie mehr Zeit bis zum Bezug.
- Der Steuerabzug kommt früher. Die Ersparnis siehst du schon mit der Steuerrechnung 2026.
Für Warten spricht ein Einkommen, das bald klar steigt. Wer jetzt studiert, Teilzeit arbeitet oder ein tiefes Einkommen hat, spart mit dem Abzug in einem späteren Jahr mit höherem Einkommen mehr Steuern, wie die Tabelle oben zeigt. Dafür verliert das Geld Anlagezeit. Die Lücke aus 2025 bleibt bis 2035 offen. Warten ist auch richtig, wenn das Geld deine Reserve für Notfälle ist. In der 3a ist es gebunden: Beziehen kannst du es frühestens fünf Jahre vor dem Referenzalter, vorher nur in Ausnahmefällen wie Wohneigentum.
Wenn du 2026 nachzahlst, beantrage den Einkauf bis Mitte November und zahl, sobald die Bestätigung da ist. Bei PostFinance muss das Geld schon Ende November eintreffen, dort beantragst du also noch früher.
Häufige Fehler
- Einfach mehr auf das 3a-Konto überweisen. Ohne Antrag ist das kein Einkauf. Was über dem Maximalbetrag liegt, kannst du nicht abziehen.
- Eine Lücke nur teilweise füllen. Der Rest ist danach verloren, weil pro Lückenjahr nur ein Einkauf erlaubt ist.
- Den ordentlichen Beitrag vergessen. Zuerst muss der volle Betrag für das laufende Jahr einbezahlt sein.
- Den Abzug im Lückenjahr erwarten. Abziehen kannst du die Nachzahlung nur im Jahr, in dem du zahlst. Die Steuererklärung 2025 wird nicht neu berechnet.
- Einen anderen Betrag als bewilligt zahlen. Manche Anbieter weisen die Zahlung dann zurück.
- Zu spät beantragen. Antrag und Prüfung brauchen Zeit, und die Fristen der Anbieter liegen teils Ende November oder Mitte Dezember.
- Lücken vor 2025 nachzahlen wollen. Das ist nicht möglich.
Unterschied zum Einkauf in die Pensionskasse
Beim Einkauf in die Pensionskasse füllst du Lücken in der zweiten Säule. Wie viel du einzahlen darfst, rechnet deine Pensionskasse nach ihrem Reglement aus. Eine feste Obergrenze pro Jahr wie bei der 3a gibt es nicht. Dafür darfst du Leistungen aus einem Einkauf in den drei Jahren danach nicht als Kapital beziehen.
Bei der 3a ist die Nachzahlung pro Jahr auf den kleinen Maximalbetrag begrenzt, dafür entscheidest du selbst über Anbieter und Anlage.
Kann ich die Säule 3a für 2024 nachzahlen?
Nein. Nachzahlen kannst du nur Lücken ab dem Jahr 2025. Was du 2024 oder früher nicht eingezahlt hast, bleibt eine Lücke.
Kann ich nachzahlen, wenn ich 2025 kein 3a-Konto hatte?
Ja. Entscheidend ist, dass du 2025 ein AHV-pflichtiges Einkommen hattest und damit einzahlen durftest. Ein Konto brauchst du erst für die Nachzahlung.
Zählt ein Jahr mit Arbeitslosengeld?
Ja, eine Arbeitslosenentschädigung gilt als Ersatzeinkommen und berechtigt zur Einzahlung. Ein Jahr ganz ohne Erwerbs- oder Ersatzeinkommen zählt nicht als Lücke.
Kann ich die Nachzahlung in Raten zahlen?
Nicht über mehrere Jahre. Pro Lückenjahr ist nur ein Einkauf erlaubt, eine Lücke kannst du also nicht auf Einkäufe in verschiedenen Jahren verteilen. Wie du den bewilligten Einkauf überweist, gibt dein Anbieter vor. VIAC zum Beispiel verlangt genau den bewilligten Betrag.
Was passiert, wenn ich zu viel nachgezahlt habe?
Den zu hohen Teil kannst du nicht abziehen. Das Steueramt verlangt eine Korrektur, und du forderst den Betrag bei deinem Anbieter zurück. Er gilt nicht automatisch als Beitrag für ein späteres Jahr.
Fazit: Säule 3a nachzahlen
Die Nachzahlung ist eine der wenigen Möglichkeiten, verpasste Steuerabzüge später nachzuholen. Wichtig sind drei Dinge: zuerst der volle ordentliche Beitrag, dann ein Antrag beim Anbieter, und jede Lücke auf einmal vollständig füllen. Meine Empfehlungen:
- Du hast eine Lücke aus 2025 und ein stabiles Einkommen: Nachzahlung im November beantragen und nach der Bestätigung sofort zahlen.
- Du warst 2025 in einer Pensionskasse: Deine Lücke aus 2025 beträgt höchstens CHF 7’258, du kannst sie also 2026 mit einem Einkauf vollständig schliessen.
- Du hast keine Pensionskasse: Lücken über dem kleinen Maximalbetrag kannst du nicht ganz nachzahlen. Zahl deshalb wenn möglich jedes Jahr den vollen Betrag ein.
- Dein Einkommen steigt bald deutlich: Warte mit der Nachzahlung auf das Jahr mit dem höheren Einkommen, aber nicht länger als zehn Jahre.
- Du brauchst das Geld als Reserve: Nicht nachzahlen. Gebundenes Geld bekommst du frühestens fünf Jahre vor dem Referenzalter oder in Ausnahmefällen zurück.